Der Bundesfinanzhof hat mit zwei Urteilen aus dem Jahr 2026 zentrale Fragen des steuerlichen Reisekostenrechts für Selbständige geklärt. Während das Urteil vom 19. Mai 2026 – VIII R 15/24 die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines selbständigen IT-Beraters betrifft, präzisiert der BFH im Urteil vom 23. Juni 2026 – VIII R 13/24 den Begriff der reisekostenrechtlichen Betriebsstätte und gibt dabei ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung zur „großräumigen Betriebsstätte“ eines See- und Hafenlotsen auf.